Temporäre Schutzanordnung gegen Familiengewalt (TPO)
Schutzanordnung Wenn Sie missbraucht oder belästigt wurden, können Sie eine Schutzanordnung beantragen. Wenn Sie eine Beziehung zu der Person haben, von der Sie Schutz wünschen, können Sie beim Gericht eine vorläufige Schutzanordnung gegen Familiengewalt beantragen. Wenn Sie mit der Person nicht verwandt sind, können Sie beim Gericht Schutz vor Stalking beantragen. Wenn das Gericht Ihrem Antrag stattgibt, erhalten Sie zunächst eine vorläufige Ex-Parte-Schutzanordnung. Wenn das Gericht Ihre einstweilige Schutzanordnung Ex-parte erteilt, erhalten Sie einen Gerichtstermin, an dem Sie zu einer Anhörung zurückkehren können, zu der Sie beim Gericht eine 12-monatige Schutzanordnung beantragen können.
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Informationen zur TPO-Einreichung Bitte TPO angeben Fragebogen mit Ablageinformationen
Formulare zu familiärer Gewalt
Petition für einstweilige Schutzanordnung
Familiengewalt Ex-parte-Schutzanordnung
Familiengewalt 12 Monate Schutzanordnung
Familiengewalt 3 Jahre/Dauerhafter Schutzbefehl
Aufhebung der einstweiligen Schutzanordnung
Bestellformular zur Fortsetzung von Gewalt in der Familie
Anordnung zur Änderung der Schutzanordnung
Nachtrag zum Kindesunterhalt zur Schutzanordnung gegen Gewalt in der Familie
Stalking-Formen:
Petition für Stalking-Schutzanordnung
Stalking Ex-Parte-Schutzbefehl
Stalking 12 Monate Schutzordnung
Stalking 3 Jahre/ Ständiger Schutzbefehl
Ständiger Schutzbefehl für Stalking nach strafrechtlicher Verurteilung
Andere Formen
Stalking-Schutzanordnung nach strafrechtlicher Verurteilung
Nachtrag zum Kindergeld zur Schutzanordnung
Formular zur Einhaltung des Programms für das Interventionsprogramm gegen Familiengewalt
Statusreihenfolge des Interventionsprogramms gegen Familiengewalt
Interventionsprogramme und Artikel gegen Familiengewalt