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Es gibt zwei Arten von Vorladungen, die wir erstellen können. Die Kosten für Vorladungen betragen jeweils 5,00 USD.

  1. Eine Vorladung, bei der ein Zeuge vor Gericht erscheinen muss, wird als Zeugenvorladung bezeichnet. Sie können eine Zeugenvorladung verwenden, um auch Dokumente aufzulisten, die dieser Zeuge vor Gericht bringen soll, wenn er aussagt. Siehe allgemein OCGA 24-10-21.

  2. Eine Vorladung, die verlangt, dass jemand Dokumente nur zum Gericht bringt (keine Zeugenaussage von dieser Person ist erforderlich, nur die Dokumente werden benötigt) wird als Vorladung für die Erstellung von Dokumenten bezeichnet. Historisch wurde diese Art der Vorladung als Vorladung Duces Tecum bezeichnet. Siehe allgemein OCGA 24-10-22.

Wenn Sie eine Vorladung für die Hinterlegung benötigen, muss die Vorladung vorbereitet werden von  die Person, die die Vorladung beantragt.  

 

Wenn Sie eine ausländische Vorladung oder eine Vorladung außerhalb des Staates benötigen, lesen Sie bitte OCGA § 24-13-112

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